Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 08.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03   

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OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03 (https://dejure.org/2004,3812)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.03.2004 - 3 U 118/03 (https://dejure.org/2004,3812)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. März 2004 - 3 U 118/03 (https://dejure.org/2004,3812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Ladenlokals durch vertraglichen Ausschluss des Konkurrenzschutzes durch den Vermieter; Beschränkung der Höhe einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen eine vertraglich vereinbarte Betriebspflicht; Ausschluss einer ...

  • Judicialis

    BGB § 339; ; BGB § 535; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339; BGB § 535; AGBG § 9
    Miete eines Gewerbeobjekts: Keine unangemessene Benachteiligung des Mieters durch Auferlegung einer mit Vertragsstrafe bewehrten Betriebspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 349/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer nach oben nicht begrenzten Vertragsstrafe in

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03
    Von einer unangemessen hoch angesetzten Strafe, die die Unwirksamkeit zur Folge hat, ist auszugehen, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (vgl. BGH, ZIP 1998, 1049 ff.; ZIP 1997, 1240 ff.; BB 1990, 1323 ff.).

    Dann liegt die unangemessene Benachteiligung des Vertragsstrafenschuldners vor allem in der Gefahr, dass die ständig wachsende Vertragsstrafe seine eigenen Vertragsansprüche aufzehren, außer Verhältnis zum möglichen Schaden des Vertragsstrafengläubigers geraten und diesem sogar eine von seinem Sachinteresse nicht mehr gedeckte Vermögensquelle eröffnen kann (vgl. BGHZ 85, 305 [312,314] m.w.N.; BGH WM 1989, 449; BGH ZIP 1997, 1240 ff.).

    Bei der Prüfung der Angemessenheit der Vertragsstrafe im Rahmen des § 9 AGBG ist nicht auf den theoretisch denkbaren Extremfall abzustellen, sondern darauf, in welchem Verhältnis der täglich anfallende Betrag von 340, 00 DM zu dem steht, was ein Leerstand des Gebäudes - verbunden mit einem Wertverlust und erschwerter Vermietbarkeit für den Vermieter bedeutet, der seinem Vertragspartner durch diese Klausel von Anfang an deutlich gemacht hat, dass er allergrößten Wert auf gewissenhafte Vertragserfüllung legt (BGHZ 85, 305 [312,314]; BGH WM 1989, 449; BGH ZIP 1997, 1240 ff.).

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03
    Dann liegt die unangemessene Benachteiligung des Vertragsstrafenschuldners vor allem in der Gefahr, dass die ständig wachsende Vertragsstrafe seine eigenen Vertragsansprüche aufzehren, außer Verhältnis zum möglichen Schaden des Vertragsstrafengläubigers geraten und diesem sogar eine von seinem Sachinteresse nicht mehr gedeckte Vermögensquelle eröffnen kann (vgl. BGHZ 85, 305 [312,314] m.w.N.; BGH WM 1989, 449; BGH ZIP 1997, 1240 ff.).

    Bei der Prüfung der Angemessenheit der Vertragsstrafe im Rahmen des § 9 AGBG ist nicht auf den theoretisch denkbaren Extremfall abzustellen, sondern darauf, in welchem Verhältnis der täglich anfallende Betrag von 340, 00 DM zu dem steht, was ein Leerstand des Gebäudes - verbunden mit einem Wertverlust und erschwerter Vermietbarkeit für den Vermieter bedeutet, der seinem Vertragspartner durch diese Klausel von Anfang an deutlich gemacht hat, dass er allergrößten Wert auf gewissenhafte Vertragserfüllung legt (BGHZ 85, 305 [312,314]; BGH WM 1989, 449; BGH ZIP 1997, 1240 ff.).

  • BGH, 19.01.1989 - VII ZR 348/87

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vertragsstrafe-Vereinbarung; Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03
    Dann liegt die unangemessene Benachteiligung des Vertragsstrafenschuldners vor allem in der Gefahr, dass die ständig wachsende Vertragsstrafe seine eigenen Vertragsansprüche aufzehren, außer Verhältnis zum möglichen Schaden des Vertragsstrafengläubigers geraten und diesem sogar eine von seinem Sachinteresse nicht mehr gedeckte Vermögensquelle eröffnen kann (vgl. BGHZ 85, 305 [312,314] m.w.N.; BGH WM 1989, 449; BGH ZIP 1997, 1240 ff.).

    Bei der Prüfung der Angemessenheit der Vertragsstrafe im Rahmen des § 9 AGBG ist nicht auf den theoretisch denkbaren Extremfall abzustellen, sondern darauf, in welchem Verhältnis der täglich anfallende Betrag von 340, 00 DM zu dem steht, was ein Leerstand des Gebäudes - verbunden mit einem Wertverlust und erschwerter Vermietbarkeit für den Vermieter bedeutet, der seinem Vertragspartner durch diese Klausel von Anfang an deutlich gemacht hat, dass er allergrößten Wert auf gewissenhafte Vertragserfüllung legt (BGHZ 85, 305 [312,314]; BGH WM 1989, 449; BGH ZIP 1997, 1240 ff.).

  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03
    Diese Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bauverträgen ist auf Dauerschuldverhältnisse wie gewerbliche Mietverträge nicht zu übertragen (BGHZ 154, 171 = NJW 2003, 2158 = ZfIR 2003, 632).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03
    Bei Bauverträgen gilt eine Vertragsstrafe für Terminsüberschreitungen als unangemessen, wenn sie 0, 5 % der Auftragssumme überschreitet oder aber die Vereinbarung einer angemessenen Höchstgrenze (nicht mehr als etwa 10 % oder gar nunmehr 5 % der Auftragssumme, vgl. BGH ZIP 2003, 908) fehlt.
  • BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97

    Substantiierung und Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Mietsache

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03
    Steht der Sachmangel zu einem bestimmten Zeitpunkt fest, so obliegt dem gem. § 536 BGB a.F. für die Mangelbehebung verantwortlichen Vermieter der Nachweis, dass ihm in der Folgezeit dessen Beseitigung gelungen ist (BGH NZM 2000, 549).
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03
    Von einer unangemessen hoch angesetzten Strafe, die die Unwirksamkeit zur Folge hat, ist auszugehen, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (vgl. BGH, ZIP 1998, 1049 ff.; ZIP 1997, 1240 ff.; BB 1990, 1323 ff.).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03
    Die Attraktivität eines Einkaufszentrum hängt davon ab, dass alle Geschäfte geöffnet sind; jeder Mieter legt Wert darauf, dass auch die anderen Geschäfte betrieben werden (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1032; OLG Düsseldorf NZM 1999, 124 = ZMR 1999, 171).
  • OLG München, 26.03.1993 - 21 U 6002/92

    Baumaßnahmen auf einem Nachbargrundstück - Mietminderung

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03
    Nach Auffassung des OLG München (NJW-RR 1994, 654 = WuM 1993, 607) ist der Mietzins nicht herabzusetzen, wenn die Beeinträchtigung zwar erst im Laufe der Mietzeit eintritt, der Mieter jedoch bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Eintritt der Störung rechnen musste.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 10 W 93/98

    Auslegung einer formularmäßigen Gebrauchs- und Betriebspflicht des Mieters

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03
    Die Attraktivität eines Einkaufszentrum hängt davon ab, dass alle Geschäfte geöffnet sind; jeder Mieter legt Wert darauf, dass auch die anderen Geschäfte betrieben werden (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1032; OLG Düsseldorf NZM 1999, 124 = ZMR 1999, 171).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 10 U 16/02

    Kündigung eines Mietvertrages wegen des Auftretens von Ratten

  • OLG Hamburg, 17.12.1986 - 4 U 237/85
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1992 - 10 U 133/91
  • OLG Celle, 25.09.1987 - 2 U 267/86

    Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe, kundenfeindlichste Auslegung

  • BGH, 03.03.2010 - XII ZR 131/08

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Betriebs- und

    So wird es in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zwar für nicht unangemessen angesehen, wenn dem Mieter von Verkaufsräumen in einem Einkaufszentrum eine Betriebspflicht auferlegt, zugleich aber die Gewährung von Konkurrenz- und Sortimentsschutz durch den Vermieter ausgeschlossen wird (OLG Rostock NZM 2004, 460, 461 und juris Tz. 65; OLG Hamburg ZMR 2003, 254 und juris Tz. 15).
  • KG, 11.04.2019 - 8 U 147/17

    Gewerberaummietvertrag: Wahrung der Schriftform bei Unterzeichnung durch einen

    In der Rechtsprechung wird es nicht als unangemessen angesehen, wenn dem Mieter von Verkaufsräumen in einem Einkaufszentrum eine Betriebspflicht auferlegt, zugleich aber die Gewährung von Konkurrenz- und Sortimentsschutz durch den Vermieter ausgeschlossen wird (OLG Rostock NZM 2004, 460; OLG Hamburg ZMR 2003, 254; vgl. auch Senatsbeschluss vom 18.10.2004 - 8 U 92/04 mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Sie findet im Schrifttum (Bub/Treier, a. a. O., Rn. II 511; Fritz, Die Entwicklung des Gewerberaummietrechts in den Jahren 2000 und 2001, NJW 2002, 3372, 3374; Hamann, a. a. O., 581, 581 f.; Kinne/Schach/Bieber, 5. Aufl., § 535 BGB, Rn. 71; Jendrek, a. a. O., 526, 529; Stobbe/Tachezy, Mietvertragsgestaltung im Einkaufszentrum: Betriebspflicht neben Sortimentsbindung und Konkurrenzschutzausschluss?, NZM 2002, 557, 559; Ulmer/Brandner/Hensen, 10. Aufl., Anh. § 310 BGB, Rn. 608; von Westphalen/ Drettmann, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, "Geschäftsraummiete", Rn. 92; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 610; Wolf/Horn/Lindacher, 4. Aufl., § 9 AGBGB, Anh. "Mietverträge", Rn. M 78) und in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01; OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03; KG, Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04; Senat, Urteil vom 01.02.2005 - 9 U 66/04 - offen gelassen: KG, Urteil vom 17.07.2003, Az. 22 U 149/03) keine Unterstützung.

    Vielmehr geht es darum, sich gegen den gerichtsbekanntermaßen häufigen Mietereinwand, das Geschäft leide in Sortimentsteilbereichen unter vertragswidrigem Wettbewerb, abzusichern (vgl. auch: OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004, Az.: 3 U 118/03, Juris-Rn. 65; Wolf/Eckert/Ball, a. a. O., Rn. 610).

  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 9 U 18/08

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung einer Betriebspflicht bei

    Die formularmäßige Festlegung einer Betriebspflicht in einem Mietvertrag über die Nutzung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum durch einen Lebensmittel-Discounter ist nicht deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt wird und Konkurrenzschutz ausgeschlossen ist (abweichend von OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999, Az. 4 W 24/99; im Anschluss an: OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01; OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03; KG, Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04).

    Sie findet im Schrifttum (Bub/Treier, a. a. O., Rn. II 511; Fritz, Die Entwicklung des Gewerberaummietrechts in den Jahren 2000 und 2001, NJW 2002, 3372, 3374; Hamann, a. a. O., 581, 581 f.; Kinne/Schach/Bieber, 5. Aufl., § 535 BGB, Rn. 71; Jendrek, a. a. O., 526, 529; Stobbe/Tachezy, Mietvertragsgestaltung im Einkaufszentrum: Betriebspflicht neben Sortimentsbindung und Konkurrenzschutzausschluss?, NZM 2002, 557, 559; Ulmer/Brandner/Hensen, 10. Aufl., Anh. § 310 BGB, Rn. 608; von Westphalen/ Drettmann, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, "Geschäftsraummiete", Rn. 92; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 610; Wolf/Horn/Lindacher, 4. Aufl., § 9 AGBGB, Anh. "Mietverträge", Rn. M 78) und in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01; OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03; KG, Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04; Senat, Urteil vom 01.02.2005 - 9 U 66/04 - offen gelassen: KG, Urteil vom 17.07.2003, Az. 22 U 149/03) keine Unterstützung.

    Vielmehr geht es darum, sich gegen den gerichtsbekanntermaßen häufigen Mietereinwand, das Geschäft leide in Sortimentsteilbereichen unter vertragswidrigem Wettbewerb, abzusichern (vgl. auch: OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004, Az.: 3 U 118/03, Juris-Rn. 65; Wolf/Eckert/Ball, a. a. O., Rn. 610).

    Sie wird von den Obergerichten, wie der Beschluss des OLG Schleswig vom 02.08.1999 (Az. 4 W 24/99) einerseits und die Urteile des OLG Hamburg (Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01), OLG Rostock (Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03) und KG Berlin (Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04) andererseits zeigen, unterschiedlich beantwortet (offengelassen: KG Berlin, Urteil vom 17.07.2003, Az. 22 U 149/03).

  • OLG Koblenz, 27.06.2019 - 1 U 1471/18

    Präsenz-Apotheke muss auch präsent sein!

    Dabei kann dahinstehen, ob die Betriebspflicht hier - wie der Verfügungsbeklagte behauptet - Gegenstand einer AGB-Klausel ist, oder ob die Betriebspflicht - wie der Verfügungskläger vorträgt - zwischen den Parteien individualvertraglich ausgehandelt worden ist, denn in einem Gewerbemietverhältnis kann eine Betriebspflicht grundsätzlich auch formularvertraglich wirksam begründet werden (vgl. Eisenschmid a.a.O. Rn. 257; OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004 - 3 U 118/03 = BeckRS 2004, 03992).

    Da allein der Mieter das geschäftliche Risiko trägt, rechtfertigen unrentable oder auch verlustbringende Geschäfte nicht den Wegfall der Betriebspflicht (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004 - 3 U 118/03 = NZM 2004, 460).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 24 U 143/15

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen akuten und nachhaltigen

    Doch selbst wenn man zugunsten der Beklagten davon ausginge, der Kläger als Vermieter müsse hier das Fehlen eines den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts hindernden akuten und nachhaltigen Rattenbefalls (vgl. zum Erfordernis eines nachhaltigen Rattenbefalls etwa OLG Rostock, Urteil vom 8. März 2004, Az. 3 U 118/03, zitiert nach juris, Rdnr. 55) beweisen, ist dieser Beweis geführt.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 195/09

    Mietminderung bei negativer Umsatzentwicklung in Gewerbemieträumen

    Derartige Vorgaben stehen im Interesse aller Mieter und sind geradezu unabdingbare Voraussetzung dafür, die Attraktivität des Einkaufszentrum zu sichern (Senat OLGR Düsseldorf 2006, 103-105; OLG Rostock NZM 2004, 460; vgl. auch BGH NJW 2000, 1714).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 6 U 117/13

    Mietvertrag über eine Gewerbefläche in einem Supermarkt: Wirksamkeit des

    Zwar bestehen gegen den formularmäßigen Ausschluss des Konkurrenzschutzes als solchen - auch in Verbindung mit der formularmäßigen Vereinbarung einer Betriebspflicht - grundsätzlich keine Bedenken (vgl. BGH NZM 2010, 361, 362, juris Rn. 14; OLG Naumburg NZM 2008, 772, juris Rn. 48; OLG Rostock NZM 2004, 460, juris Rn. 65; OLG Hamburg ZMR 2003, 254 Rn. 15; KG ZMR 2005, 47, juris Rn. 9; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rn. 695; Kraemer/Ehlert, a.a.O, Rn. 3014; Leo/Ghassemi-Tabar, a.a.O. Seite 342).
  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17

    Betriebspflicht; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Einkaufscenter; Klausel;

    Auch wenn einem Mieter von Verkaufsräumen in einem Einkaufszentrum eine Betriebspflicht auferlegt, zugleich aber die Gewährung von Konkurrenz- und Sortimentsschutz durch den Vermieter ausgeschlossen wird, begründet dies (noch) keine unangemessene Benachteiligung des Mieters (OLG Rostock NZM 2004, 460, Rn. 65; OLG Hamburg ZMR 2003, 254 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2005 - 24 U 223/04

    Individualvereinbarung, wenn Parteien bei einem Mietvertrag vorformulierte

    Solche konzeptuellen Vorgaben stehen im Interesse aller Mieter und ist geradezu unabdingbare Voraussetzung dafür, um die Attraktivität des Einkaufszentrum zu sichern (Senat aaO; OLG Rostock NZM 2004, 460; vgl. auch BGH NJW 2000, 1714) Solche Beschränkungen des Mieters/Pächters sind auch außerhalb eines Einkaufszentrums nicht ungewöhnlich, so etwa im Gaststättengewerbe.
  • KG, 18.10.2004 - 8 U 92/04

    Gewerberaummietvertrag: Einstweilige Verfügung wegen drohender

    a) Zwar ist in Übereinstimmung mit dem Landgericht davon auszugehen, dass die formularmäßige Vereinbarung der Betriebspflicht in Ziff. 10.1 des Mietvertrages trotz des in Ziff. 2.2 (ebenfalls formularmäßig) vereinbarten Ausschlusses des Konkurrenz- und Sortimentsschutzes wirksam war (so zuletzt OLG Rostock, Urt. v. 8.3. 2004, 3 U 118/03, MietRB 2004, 227 = OLG Report Rostock 2004, 268; vgl. auch OLG Hamburg, Urt. v. 3.4.2002, 4 U 236/01, OLG Report Hamburg 2003, 201 = ZMR 2003, 254 m. w. N; KG, Urt. v. 17.7.2003, 22 U 149/03, KG Report Berlin 2003, 315; a. A.: Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., II Rn. 274; OLG Schleswig, Beschl. v. 2.8.1999, 4 W 24/99, OLG Report Schleswig 1999, 385).
  • LG Kassel, 20.08.2015 - 11 O 4173/15

    Geschäftsflächen in Fachmarktzentren: Betriebspflichtklausel ist üblich!

  • LG Halle, 16.01.2012 - 3 O 1176/11

    Gewerberaummiete: Kündigung durch den Mieter wegen Nichteinhaltung der

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4242
OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03 (https://dejure.org/2004,4242)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.09.2004 - 3 U 118/03 (https://dejure.org/2004,4242)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. September 2004 - 3 U 118/03 (https://dejure.org/2004,4242)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 235 Abs. 1 HGB; § 230 HGB; § 278 BGB
    Klage des Anlegers auf Rückzahlung seiner Einlagen als atypischer stiller Gesellschafter wegen Verschuldens bei Vertragsschluss gegen die Gesellschaft und Verletzung der Aufklärungspflicht gegen den Vermittler; Grundzüge der Aufklärungspflicht bei Geldanlagen; ...

  • Wolters Kluwer

    Klage des Anlegers auf Rückzahlung seiner Einlagen als atypischer stiller Gesellschafter wegen Verschuldens bei Vertragsschluss gegen die Gesellschaft und Verletzung der Aufklärungspflicht gegen den Vermittler; Grundzüge der Aufklärungspflicht bei Geldanlagen; ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Cic
    Aufklärungspflichten bei der Vermittlung einer atypisch stillen Gesellschaft - "Göttinger Gruppe"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 341
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Auch bei der Vermittlung einer Anlage in Form der Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter, mithin einer unternehmerischen Beteiligung, müssen jene Umstände deutlich werden, die den Vertragszweck gefährden und vereiteln können, so dass sich der Anlageinteressent die Risiken zumindest in groben Zügen veranschaulichen kann (vgl. zum Maßstab der Aufklärungspflichten zuletzt das noch nicht veröffentlichte Urteil des BGH vom 19.07.2004 zu II ZR 354/02).

    Die Klägerin kann verlangen, so gestellt zu werden, wie sie stünde, wenn sie die Beteiligungen an der Beklagten zu 2. nicht gezeichnet hätte, ohne dass es darauf ankommt, ob die Investition tatsächlich werthaltig ist (vgl. zuletzt BGH, S. 5 des Urteils vom 19.07.2004 zu II ZR 354/02).

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Als Erfüllungsgehilfe im Sinne der Norm ist anzusehen, wer nach den tatsächlichen Umständen mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH NJW 1996, 451 f.).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84

    Keine Haftung des Auftraggebers für den Vorunternehmer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Wer den Vorteil der Arbeitsteilung in Anspruch nimmt, soll auch deren Nachteile tragen, nämlich das Risiko, dass der an seiner Stelle handelnde Gehilfe schuldhaft rechtlich geschützte Interessen des Gläubigers verletzt (BGHZ 95, 128, 132).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Maßstab für die Aufklärungstiefe ist dabei, was die Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im konkreten Fall erwarten durfte (BGH NJW 1989, 763, 764; NJW-RR 1991, 439, 440).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Maßstab für die Aufklärungstiefe ist dabei, was die Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im konkreten Fall erwarten durfte (BGH NJW 1989, 763, 764; NJW-RR 1991, 439, 440).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Im Übrigen spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die fehlerhafte Aufklärung auch ursächlich für die Anlageentscheidung geworden ist (vgl. BGH NJW 2000, 3346, 3347 m.w.N. für Prospektfehler).
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Die Vorschrift beruht auf dem Gedanken, dass jeder Schuldner für seinen Geschäfts- und Gefahrenkreis gegenüber seinen Gläubigern verantwortlich ist und dass hierzu auch die Tätigkeit seiner Hilfspersonen gehört (BGHZ 62, 119, 124).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Dabei hat sich der Senat insbesondere auch von der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24.05.1993 - abgedruckt in NJW 1993, 2107 f. - leiten lassen.
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    Daher sind Behördenentscheidungen - wie im vorliegenden Fall die Vorwürfe des damaligen Präsidenten des BAKred und die damit verbundenen staatsanwaltlichen Ermittlungen -, die die Anlage berühren, grundsätzlich als für den Entschluss eines Beitrittswilligen wesentliche Umstände anzusehen und ihm mitzuteilen (vgl. BGH WM 1988, 48, 50; OLG Köln WM 1982, 23, 24; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 1024; Emmerich, in: MünchKomm, BGB, 4. Auflage, vor § 275 Rn. 137 für Bedenken der Finanzverwaltung), und zwar selbst dann, wenn die Ansicht der Behörde im Ergebnis rechtlich unzutreffend ist.
  • OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 252/02

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für Aktien; Beendigung der Beteiligung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
    aa) Bislang ist der Senat in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auch auf die atypisch stille Gesellschaft Anwendung finden, und zwar mit der Folge, dass den Gesellschaftern bei Fehlern anlässlich der Begründung der Mitgliedschaft lediglich ein Anspruch auf eine Beendigung der Gesellschaft bzw. eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung nach § 235 Abs. 1 HGB zusteht, nicht jedoch ein Anspruch auf Rückzahlung der Einlagen (vgl. insbesondere die Urteile vom 03.09.2003 zu 3 U 252/02, abgedruckt in OLGR Braunschweig 2004, 16 ff., sowie zu 3 U 140/02, abgedruckt u.a. in ZIP 2003, 1793 ff.).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 140/02

    Wirksamkeit einer Beteiligung als stiller Gesellschafter; Anspruch der

  • OLG Düsseldorf, 18.04.1985 - 8 U 162/84
  • OLG Köln, 22.05.1981 - 20 U 107/80
  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    Soweit schon die Einleitung eines Verfahrens als solches für mitteilungsbedürftig gehalten wird (OLG Braunschweig, Urteil vom 8. September 2004, 3 U 118/03, zit. nach juris, Rn. 29), steht dem entgegen, dass dadurch bereits in einem sehr frühen Stadium der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wirtschaftliche Fakten geschaffen werden, die zu erheblichen Auswirkungen führen können, was insbesondere dann gilt, wenn das Verfahren wieder eingestellt wird (OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

    Soweit schon die Einleitung eines Verfahrens als solches für mitteilungsbedürftig gehalten wird (OLG Braunschweig, Urteil vom 8. September 2004, 3 U 118/03, zit. nach juris, Rn. 29), steht dem entgegen, dass dadurch bereits in einem sehr frühen Stadium der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wirtschaftliche Fakten geschaffen werden, die zu erheblichen Auswirkungen führen können, was insbesondere dann gilt, wenn das Verfahren wieder eingestellt wird (OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 16 U 114/04
    Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in seiner von den Klägern in Bezug genommenen, die Beklagte zu 1. betreffenden Entscheidung vom 8. September 2004 (3 U 118/03, OLGR 2004, 561) angenommen, ein laufendes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gehöre zu den Umständen, über die ein Anlageinteressent bei dem Vermittlungsgespräch aufgeklärt werden müsse.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 23/13

    Anlageberatung: Wissenszurechnung eines Treuhänders; Fehlerhaftigkeit eines

    Soweit schon die Einleitung eines Verfahrens als solches für mitteilungsbedürftig gehalten wird (OLG Braunschweig, Urteil vom 8. September 2004, 3 U 118/03, zit. nach juris, Rn. 29), steht dem entgegen, dass dadurch bereits in einem sehr frühen Stadium der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wirtschaftliche Fakten geschaffen werden, die zu erheblichen Auswirkungen führen können, was insbesondere dann gilt, wenn das Verfahren wieder eingestellt wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Juli 2013 - 23 Kap 2/06 -, juris, Rn. 708).
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